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Wir geben Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht über die Möglichkeiten der Förderdarlehen und Fördermittel. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Institute würde den Rahmen sprengen. Deshalb finden Sie einen kurzen Abriss darüber.

 

KfW – Kreditanstalt für den Wiederaufbau:

 
Diese Kreditanstalt setzt sich für die Förderung der Wirtschaft und auch für Privatpersonen ein. Diese Förderbank unterstützt den Bereich Wohnungswirtschaft durch zinsgünstige Darlehen für künftige Eigentümer und Vermieter. Was wird genau gefördert? Das Kaufen, Bauen, Modernisieren, Renovieren und Energiesparen von Wohneigentum. Unterteilt in verschiedene Programme müssen diese Darlehen über die jeweilige finanzierende Bank mit beantragt werden. Eine direkte Beantragung der Finanzierungsmittel bei der KfW ist nicht möglich. Auch werden nicht alle Programme von den verschiedenen Banken angeboten. Bei Onlinebanken gibt es oftmals nur die Möglichkeit vier der Programme zu nutzen. Wichtig ist zu wissen, dass man den Antrag der Förderdarlehen vor dem Kauf oder dem Bau des künftigen Wohneigentums stellt. Aufgrund der vielfältigen Programme nennen wir diese hier nicht einzeln, sondern berechnen diese je nach Vorhaben automatischen mit in unsere Angebote mit ein. In den Beispielbereichen auf unserer Homepage sehen Sie einen Auszug über die Einbaumöglichkeiten solcher Programme.
 
 
LaBo oder LaKra – Landesbodenkreditanstalten:
 
Diese Kreditanstalten arbeiten im Bereich der Landesförderung, d.h. nach Bundesländern. Jedes Jahr wird den Ländern eine gewisse Geldmenge zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld werden hauptsächlich Familien gefördert, die Wohnungseigentum Kaufen oder Bauen möchten. Es gibt im Bereich der Wohnraumförderung zwei Programme: das zinslose Darlehen und das zinsverbilligte Darlehen. Um diese Fördermittel zu beantragen, muss man zu dem jeweiligen Landratsamt gehen, um sich dort beraten zu lassen. Warum muss man das tun? Die LaKra´s geben einen bestimmten Rahmen vor, der aus kleineren Kreditvergaberichtlinien besteht. Verantwortlich für die Vergabe sind die Spezialisten der Landratsämter, die aber weitere interne Kreditvergaberichtlinien zu den der LaKra´s hinzufügen. Ein Beispiel: während in einer größeren Stadt in Bayern zwei Kinder ausreichen, um die Fördermittel zu erhalten, brauchen Sie drei Kinder in einer südlich gelegenen Stadt in Baden-Württemberg. So unterschiedlich kann es sein. Da Banken an diesen Darlehen nichts verdienen, werden diese dementsprechend auch noch von den Banken mit angeboten. Unser Service ist es, Sie bei der Beantragung der Mittel zu unterstützen (siehe unser Service). Eines ist noch wichtig: in vielen Landkreisen sind die Fördermittel binnen kürzester Zeit vergeben.
 
 
Weitere Kreditanstalten für Fördermittel:
 
Es gibt weitere Förderdarlehen in einzelnen Bundesländern, mit speziellen Kreditvergaberichtlinien. Auch diese berücksichtigen wir in unseren Angeboten, allerdings nur für die jeweiligen Bundeslandgebiete.
 
 
Fördermittel/Zuschüsse Bund, Länder, Städten und Gemeinden:
 
Diese Zuschüsse sind extrem unterschiedlich gestaltet. Das fängt an bei der Vergabe der Mittel (Vergaberichtlinien) bis hin zur Auszahlung. Den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen stehen gewisse Töpfe zur Vergabe der Fördermittel zur Verfügung, welche, wie bei den Landesbodenkreditanstalten, jährlich neu beschlossen werden. In den letzten Jahren haben wir u.a. erlebt, dass Zuschüsse pro Kopf bei Neubauvorhaben vergeben wurden. Dies kann u.a. sein, dass eine Familie mit zwei Kindern einen nichtrückzahlbaren Betrag von 20.000 Euro bei Fertigstellung des Wohneigentums erhalten. Oder ein anderes Beispiel: beim Kauf eines Grundstücks für ein Bauvorhaben erhält der Käufer einen Nachlass beim Kaufpreis für ein sogenanntes „Einheimischen-Model“. Diese Programme sind gänzlich nicht öffentlich publiziert, und müssen immer angefragt werden. Auch hier helfen wir Ihnen gerne (siehe unser Service)!
 
 
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